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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1
Gel­tungs­be­reich & Abwehrklausel

(1) Für die über die­sen Inter­net-Shop begrün­de­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Betrei­ber des Shops (nach­fol­gend „Anbie­ter“) und sei­nen Kun­den gel­ten aus­schließ­lich die fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in der jewei­li­gen Fas­sung zum Zeit­punkt der Bestellung.

(2) Abwei­chen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wer­den zurückgewiesen. 

§ 2
Zustan­de­kom­men des Vertrages

(1) Die Prä­sen­ta­ti­on der Waren im Inter­net-Shop stellt kein bin­den­des Ange­bot des Anbie­ters auf Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges dar. Der Kun­de wird hier­durch ledig­lich auf­ge­for­dert, durch eine Bestel­lung ein Ange­bot abzugeben.

(2) Durch das Absen­den der Bestel­lung im Inter­net-Shop gibt der Kun­de ein ver­bind­li­ches Ange­bot gerich­tet auf den Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges über die im Waren­korb ent­hal­te­nen Waren ab. Mit dem Absen­den der Bestel­lung erkennt der Kun­de auch die­se Geschäfts­be­din­gun­gen als für das Rechts­ver­hält­nis mit dem Anbie­ter allein maß­geb­lich an.

(3) Der Anbie­ter bestä­tigt den Ein­gang der Bestel­lung des Kun­den durch Ver­sen­dung einer Bestä­ti­gungs-E-Mail. Die­se Bestell­be­stä­ti­gung stellt noch nicht die Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes durch den Anbie­ter dar. Sie dient ledig­lich der Infor­ma­ti­on des Kun­den, dass die Bestel­lung beim Anbie­ter ein­ge­gan­gen ist. Die Erklä­rung der Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes erfolgt durch die Aus­lie­fe­rung der Ware oder eine aus­drück­li­che Annahmeerklärung. 

§ 3
Eigen­tums­vor­be­halt

Die gelie­fer­te Ware ver­bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung im Eigen­tum des Anbieters. 

§ 4
Fäl­lig­keit

Die Zah­lung des Kauf­prei­ses ist mit Ver­trags­schluss fällig.

§ 5
Gewähr­leis­tung

(1) Die Gewähr­leis­tungs­rech­te des Kun­den rich­ten sich nach den all­ge­mei­nen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, soweit nach­fol­gend nichts ande­res bestimmt ist. Für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den gegen­über dem Anbie­ter gilt die Rege­lung in § 6 die­ser AGB.

(2) Die Ver­jäh­rungs­frist für Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Kun­den beträgt bei Ver­brau­chern bei neu her­ge­stell­ten Sachen 2 Jah­re, bei gebrauch­ten Sachen 1 Jahr. Gegen­über Unter­neh­mern beträgt die Ver­jäh­rungs­frist bei neu her­ge­stell­ten Sachen und bei gebrauch­ten Sachen 1 Jahr.
Die vor­ste­hen­de Ver­kür­zung der Ver­jäh­rungs­fris­ten gilt nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den auf­grund einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit sowie für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auf­grund einer Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Ziels des Ver­trags not­wen­dig ist, z.B. hat der Anbie­ter dem Kun­den die Sache frei von Sach- und Rechts­män­geln zu über­ge­ben und
das Eigen­tum an ihr zu verschaffen.
Die vor­ste­hen­de Ver­kür­zung der Ver­jäh­rungs­fris­ten gilt eben­falls nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Anbie­ters, sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen.
Gegen­über Unter­neh­mern eben­falls aus­ge­nom­men von der Ver­kür­zung der Ver­jäh­rungs­fris­ten ist
der Rück­griffs­an­spruch nach § 478 BGB.

(3) Eine Garan­tie wird von dem Anbie­ter nicht erklärt. 

§ 6
Haf­tungs­aus­schluss

(1) Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den sind aus­ge­schlos­sen, soweit nach­fol­gend nichts ande­res bestimmt ist. Der vor­ste­hen­de Haf­tungs­aus­schluss gilt auch zuguns­ten der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen des Anbie­ters, sofern der Kun­de Ansprü­che gegen die­se gel­tend macht.

(2) Von dem unter Zif­fer 1 bestimm­ten Haf­tungs­aus­schluss aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auf­grund einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Ziels des Ver­trags not­wen­dig ist, z.B. hat der Anbie­ter dem Kun­den die Sache frei von Sach- und Rechts­män­geln zu über­ge­ben und
das Eigen­tum an ihr zu ver­schaf­fen. Von dem Haf­tungs­aus­schluss eben­falls aus­ge­nom­men ist die Haf­tung für Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Anbie­ters, sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen.

(3) Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes (Prod­HaftG) blei­ben unberührt. 

§ 7
Abtre­tungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtre­tung oder Ver­pfän­dung von dem Kun­den gegen­über dem Anbie­ter zustehenden
Ansprü­chen oder Rech­ten ist ohne Zustim­mung des Anbie­ters aus­ge­schlos­sen, sofern der Kunde
nicht ein berech­tig­tes Inter­es­se an der Abtre­tung oder Ver­pfän­dung nachweist.

§ 8
Auf­rech­nung

Ein Auf­rech­nungs­recht des Kun­den besteht nur, wenn sei­ne zur Auf­rech­nung gestell­te For­de­rung rechts­kräf­tig fest­ge­stellt wur­de oder unbe­strit­ten ist. 

§ 9
Rechts­wahl & Gerichtsstand

(1) Auf die ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen dem Anbie­ter und dem Kun­den fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land Anwen­dung. Von die­ser Rechts­wahl aus­ge­nom­men sind die
zwin­gen­den Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten des Lan­des, in dem der Kun­de sei­nen gewöhnlichen
Auf­ent­halt hat. Die Anwen­dung des UN-Kauf­rechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus dem Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Kun­den und dem Anbie­ter ist der Sitz des Anbie­ters, sofern es sich bei dem Kun­den um einen Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen handelt. 

§ 10
Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­te eine Bestim­mung die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, wird davon die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. 

Quel­le: kluge-recht.de

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